Dienstanweisung des Generalvikars an das Pastorale Personal
Die weitere Verbreitung des Coronavirus verändert derzeit das gesamte Leben, auch das kirchliche Leben im Erzbistum Paderborn. Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus, hat das Erzbistum folgende Regelung erlassen, welche zunächst bis einschließlich 19. April 2020 gilt.
Im folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte.