Skip to content Skip to footer

Kandidierendenlisten zu den Gremienwahlen 2025

Die Wahlausschüsse zu den Gremienwahlen veröffentlichen die folgenden Kandidierendenliste, die ebenfalls in den offiziellen Schaukästen aushängen:

Kirchenvorstandswahlen

Mit gleichem Wortlaut ergeht für alle 5 Kirchengemeinden des PV Im Dortmunder Süden die folgende Einladung zur KV-Wahl 2025:

Einladung zur Kirchenvorstandswahl

Hiermit wird gemäß § 11 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO), Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132), in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46), § 15 Abs. 1 lit. k) Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen 2025 in der Erzdiözese Paderborn (KV-WahlDVO), Verwaltungsverordnung vom 19. März 2025 (KA 2025, Nr. 48) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.

Für die Kirchenvorstandswahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 12 Abs. 2 S. 1 lit. b) KV-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 12 Abs. 1 lit. a) KV-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.

Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).

Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.

Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 KV-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 KV-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).

Briefwahlumschläge müssen bis
09.11.2025 20:00 Uhr
im Briefkasten des Büros des Pastoralen Raumes im Dortmunder Süden, Deutsch-Luxemburger-Str. 40, 44225 Dortmund-Hombruch eingeworfen sein.

Es sind bei dieser Wahl 6 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) KV-WahlDVO).

Dortmund im September 2025
Der Wahlvorstand, gez. N.N. Vorsitzender des Wahlvorstandes

Die Kirchenvorstände aller 5 Pfarreien unseres Pastoralen Raumes werden separat gewählt und sind unabhängig von einander und werden aus getrennten Kandidatenlisten gewählt.

Vorläufige Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand St. Franziskus Xav. Barop

Christopher Bahr, 44 Jahre, Projektmanager

Beate Castillo Roca, 68 Jahre, Industriefachwirtin in Rente

Winfried Mertens, 60 Jahre, Verwaltungsdirektor

Franz-Reinhard Schlomberg, 62 Jahre, Service Manager IT-Infrastruktur

Manfred Stutz, 71 Jahre, Physiotherapeut

Ingeborg Theine, 64 Jahre, Gynäkologin

Vorläufige Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand Hl. Familie Brünninghausen

Prof. Dr.-Ing. Bettina Brune, 61 Jahre, Bauingenieurin

Jennifer Martin, 29 Jahre, Heilpädagogin/Inklusive Pädagogin

Mönika Merz, 56 Jahre, Versicherungskauffrau

Ursula Müller-Holthaus, 59 Jahre, Steuerfachwirtin

Dr. Ulrich Preckel, 68 Jahre, Ingenieur

Dr. Katja Schlecking, 53 Jahre, Studiendirektorin

Vorläufige Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand Maria Königin Eichlinghofen

Katja Brune, 57 Jahre, HR Projekt-Managerin

Andreas Hanfland, 57 Jahre, Finanzwirt

Dr. Heinz Liedschulte, 62 Jahre, Dr.-Ing.

Peter Quinders, 64 Jahre, Pensionär

Karsten Speith, 50 Jahre, Groß- und Außenhandels Kfm.

Thomas Wozniak, 41 Jahre, Personalreferent

Vorläufige Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand St. Clemens Hombruch

Klara Becker, 65 Jahre, Rentnerin

Heinrich Kerßenfischer, 72 Jahre, Rentner

Thomas Linnhoff, 62 Jahre, Bankkaufmann im Vorruhestand

Claudia O’Connel, 58 Jahre, Studienrätin

Guido Preuss, 58 Jahre, Versicherungsfachwirt

Claudia Vogel, 61 Jahre, Sozialarbeiterin

Vorläufige Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand St. Patrokli Kirchhörde

Hans Leo Drewes, 63 Jahre, Architekt

Dr. Peter Gentges, 63 Jahre, Rechtsanwalt

Britta Kilhof, 56 Jahre, Rechtsanwältin

Dr. Hans-Peter Materna, 69 Jahre, Arzt

Christine Nowarra, 60 Jahre, Medizinische Technologin für Radiologie

Katrin Plöger, 54 Jahre, Sekretärin

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagslisten innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.

Zum Kirchenvorstand ist gemäß § 11 Abs. 1 Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 130), geändert am 14. März 2025 (KA 2025, Nr. 45), § 3 Abs. 1 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO) Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132) in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46) jede wahlberechtigte Person wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nicht wählbar sind

a. Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde, zum Pfarrer oder dem vom Diözesanbischof mit der Leitung der Kirchengemeinde betrauten  Geistlichen oder einer nach can. 517 § 2 CIC beteiligten Person gemäß § 5 Absatz 2 stehen oder die zu einem haupt- oder nebenamtlichen Dienst in dieser Kirchengemeinde bestellt sind (Art. 4 § 3 Einführungsgesetz zum Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn – KVVG – (EG KVVG PB) vom 10. Oktober 2024 ist beachtlich), 

b. im kirchlichen Dienst beschäftigte Personen, die mit der kirchlichen Aufsicht über die
Kirchengemeinden betraut sind,

c. Geistliche, einschließlich Ruhestands- sowie Ordensgeistliche und,

d. Personen, die durch Dekret oder Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Zur Wahl kann auch zugelassen werden, wer seinen Erstwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde hat, seinen Erstwohnsitz aber spätestens sechs Monate vor dem Wahltag in der Erzdiözese Paderborn oder in einer der an die Erzdiözese Paderborn unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet hat (§ 10 Abs. 3 KVVG). Das passive Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden (§ 11 Abs. 2 KVVG).

Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er

a. von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist, 

b. die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist und

c. innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlvorstand eingereicht ist.

Neben der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur bedarf es des Vorliegens der Einwilligung zur Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten und der Erklärung zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 11 KVVG.

Rat der Pfarreien (RdPf)

Einladung zur Wahl des RdPf – Rat der Pfarreien

Hiermit wird gemäß § 13 Wahlordnung für die Wahl der pastoralen Gremien im Erzbistum Paderborn, § 15 Abs. 1 n. 10 Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Wahlen der pastoralen Gremien in den pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn 2025 zur Wahl der Mitglieder des RdPf – Rat der Pfarreien Pastoraler Raum Pastoralverbund Im Dortmunder Süden für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.

Für die Wahl zum RdPf – Rat der Pfarreien wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 lit. b) PG-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 14 Abs. 1 lit. a) PG-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.

Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).

Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.

Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 PG-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 PG-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).

Briefwahlumschläge müssen bis
09.11.2025 20:00 Uhr
im Briefkasten des Büros des Pastoralen Raumes im Dortmunder Süden, Deutsch-Luxemburger Str. 40, 44225 Dortmund-Hombruch eingeworfen sein.

Es sind bei dieser Wahl 7 Mitglieder des RdPf – Rat der Pfarreien zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) PG-WahlDVO).

Dortmund im September 2025
Der Wahlausschuss
gez. Andreas Naendorf, Vorsitzender des Wahlausschusses

Vorläufige Vorschlagsliste für die Wahl zum Rat der Pfarreien

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Vorschlagsliste wird vom 1. August bis zum 15. August wie folgt veröffentlicht:

Annika Brückel, 26 Jahre, Sozialversicherungsangestellte

Andreas Naendorf, 60 Jahre, Diplom-Ingenieur

Martin Plöger, 59 Jahre, Leasing Manager

Christoph Schulte, 54 Jahre, Verwaltungsleiter

Claudia Vogel, 61 Jahre, Sozialarbeiterin

Gundula Wiese, 63 Jahre, Pensionärin

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.
Aktiv wahlberechtigt sind gemäß § 18 Abs. 2 lit. c) des Statuts für die pastoralen Gremium und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts ihren Austritt aus der Katholischen Kirche erklärt haben. Das aktive Wahlrecht kann in der Regel nur in dem Pastoralen Raum (bzw. hinsichtlich zur Wahl des Gemeinderates der Pfarrgemeinde) ausgeübt werden, in der der oder die Wahlberechtigte seinen Erstwohnsitz hat. Sofern der oder die Wahlberechtigte in einem anderen Pastoralen Raum (bzw. in einer anderen Pfarrgemeinde) am Gemeindeleben teilnimmt, kann das Wahlrecht dort ausgeübt werden. Hierbei sind die Bestimmungen des § 7 der PG-WO zu beachten.

Passiv wahlberechtigt sind gemäß § 18 Abs. 2 lit. d) des Statuts für die pastoralen Gremium und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn alle aktiv wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie nicht im konkreten Einzelfall durch schriftliche und begründete ausdrückliche Feststellung des Ortsordinarius von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und sofern sie die Erklärung zur Kandidatur für kirchliche Wahlgremien in der jeweils gültigen Fassung unterschrieben haben. Nicht wählbar sind ferner die Mitglieder des Pastoralteams.

Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er

a. von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist,

b. die schriftlichen Erklärungen der oder des Vorgeschlagenen zur Bereitschaft zur Kandidatur, zur Einwilligung zur Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten sowie zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen vorliegen;

c. und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlausschuss eingereicht ist.

Der Wahlausschuss