Augen auf:
Hinsehen und schützen.
Präventionsarbeit und Institutionelles Schutzkonzept
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen war und ist uns in unseren Kirchengemeinden im Pastoralen Raum PV Im Dortmunder Süden ein elementares Anliegen. Dies wird u.a. in unserer Pastoralvereinbarung sichtbar, aus der die fachliche, ethische und christliche Grundhaltung der ehrenamtlichen wie hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorgeht. Die Pastoralvereinbarung bildet somit die Grundlage für unser Selbstverständnis und die Arbeit in unseren Gemeinden.
Ein wesentlicher Baustein ist auch die Prävention gegen jede Form von (sexualisierter) Gewalt. Sie ist, wie es die Deutsche Bischofskonferenz in der ‚Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz‘ formuliert, „integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen“; verbunden mit dem Ziel, allen Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen in der katholischen Kirche einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten, denn: „Kinder- und Jugendschutz ist diakonisches Handeln der Kirche und hat Anteil an der Sendung der Kirche für eine menschenwürdigere Welt.“ Daher ist es unser Ziel, in allen Bereichen am Aufbau und der Entwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken.
Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen. Dieser wollen wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen der Dinge und der Ermöglichung von Veränderungen zum Schutz der uns anvertrauten nachkommen. Darum ist bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – hauptberuflich wie ehrenamtlich Tätigen – Prävention gegen sexualisierte Gewalt fester Bestandteil ihres Handelns.
Um das dauerhaft sicherzustellen und allen Beteiligten Handlungssicherheit zu geben, hat eine Arbeitsgruppe das „Institutionelle Schutzkonzept (ISK)“ für den Pastoralen Raum Im Dortmunder Süden erarbeitet.
Dieses ISK wird derzeit in den Gremien zur Kenntnis genommen und durch die Beschlussfassung in den Kirchenvorständen in Kraft gesetzt. Anschließend wird es veröffentlicht und auch hier zur Verfügung gestellt.