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Aufgrund der Vorgaben des Krisenstabes des Erzbischöflichen Generalvikariates in Verbindung mit der derzeit gültigen CoronaschutzVerordnung wurde die Öffnung der Pfarrheime und Gemeindehäuser zum 1. September durch ein entsprechendes Hygienekonzept und eine verpflichtende Ordnung ermöglicht.

Diese sei hier veröffentlicht und zur Kenntnis gegeben.

Ab Mittwoch, 26. August, können während der Öffnungszeiten der Büros (Büro des PV in Hombruch und Kontaktbüro in Kirchhörde/Brünninghausen) telefonisch oder per E-Mail-Anfrage die Veranstaltungsleiter ihre ersten Termine in unseren Räumen vereinbaren.

Im Laufe der Woche wird dann auch die Möglichkeit einer Terminbuchung auf dieser Homepage zur Verfügung gestellt.