Für alle Veranstaltungen in unseren Pfarrheimen und Gemeindehäusern gilt die 3G-Regel. Bei der Zugangskontrolle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Impfbescheinigung oder -zertifikat und Personalausweis, Genesenennachweis oder Covid-Test)
Die Kontaktnachverfolgung entfällt.